„Natürlich nicht!“ wollen wir empört aufschreien. Und wir zitieren Artikel 2 des Grundgesetzes oder auch die Paragraphen 630 ff BGB. Das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“, das Recht auf Selbstbestimmung, Information und Aufklärung, das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen…
*** TRIGGERWARNUNG ***
Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt/Gewalt unter der Geburt sind, sollten diesen Text nicht alleine lesen. Bitte gebt gut Acht auf Euch!